Neue Schöffen und Jugendschöffen ab 2024 gesucht

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Lößnitz und der Erzgebirgskreis (Referat Jugendhilfe) suchen mehrere Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen.

Schöffen für Strafsachen gegen Erwachsene Jugendschöffen

Einsatzgebiet
Amtsgericht Aue-Bad Schlema und Landgericht Chemnitz

Um Schöffe werden zu können, muss ich

  • in Lößnitz wohnen,
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein sowie
  • die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Das Schöffenamt verlangt zusätzlich von mir

  • soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis,
  • in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,
  • geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung,
    Verantwortungsbewusstsein, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Ich bin von der Wahl ausgeschlossen, wenn

  • ich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
  • gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. 

Ich sollte das Ehrenamt nicht anstreben, wenn ich

  • hauptamtlich in oder für die Justiz tätig bin (Richter, Staats- und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)
  • Religionsdiener bin,
  • in Vermögensverfall geraten bin. 

Haben wir Ihr Interesse für das Schöffenamt geweckt??

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 12.05.2023 bei der Stadt Lößnitz. Ein Bewerbungsformular finden Sie nachfolgend. Ergänzende Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Kontakt

Stadt Lößnitz
-Hauptamt-
Marktplatz 1
08294 Lößnitz

Ansprechpartner: André Burkhardt
Telefon: 03771 / 5575-12
E-Mail: a.burkhardt@stadt-loessnitz.de

Einsatzgebiet
Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz

Verfahren
Parteien, Vereinigungen und Einzelpersonen werden gebeten, bis spätestens zum 31. Mai 2023 Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen. Diese werden in Vorschlagslisten erfasst und dem Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises vorgelegt.

Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss (bis spätestens 30. Juni 2023) sind die Vorschlagslisten eine Woche öffentlich auszulegen (voraussichtlich im Juli 2023) und werden anschließend den Amtsgerichten übermittelt. Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöff/inn/en.

Voraussetzungen
Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sowie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen.

Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden.

Die Regelung, wonach Jugendschöff/inn/en, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.

Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner: Dirk Lanzendörfer
Telefon: 037296 591-2012
E-Mail: dirk.lanzendoerfer@kreis-erz.de

Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises als Download zur Verfügung.