Fördermöglichkeit für Balkonkraftwerke

Förderung der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.

  • Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
  • Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV-Anlage gemeint.
  • Für Stecker-PV-Anlagen, die bereits vor dem 22. Juni 2023 und somit Inkrafttreten der Förderrichtlinie verbindlich bestellt oder gekauft wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation/ Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
  • Der Antrag auf Förderung beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt für das Vorhaben ist nur ein Antrag zu stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Der Zugang wird hier am 29. August 2023 ab 9:30 Uhr bereitgestellt.
  • Zur vollständigen elektronischen Antragstellung mittels digitaler Unterschrift bieten wir Ihnen die elektronische Signatur über unseren Signaturdienstleister Verimi an. 
    Registrieren und identifizieren Sie sich bereits vor Antragstellung bei Verimi mittels Video-Ident (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr) oder über die Onlinefunktion Ihres Ausweises (eID). Andere von Verimi angebotene Identifikationsverfahren sind für die Antragstellung bei der SAB nicht zulässig.


Was bietet mir das Förderprogramm?

Die Förderung soll Impulse für den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik setzen und Bürger:innen des Freistaates Sachsen bei Investitionen in steckerfertige Photovoltaikanlagen unterstützen, welche durch Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.


Festbetragszuschuss von 300 EUR


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